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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Unter der Bezeichnung Künstliche Mineralfasern (KMF) oder Mineralwolle werden Dämmstoffe aus Stein- oder Glaswollen zusammengefasst, die aus ungerichteten, glasigen (Silikat-) Fasern mit einem Massengehalt von über 18 Prozent an Oxiden von Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium und Barium bestehen. Sie sind in Gebäuden, mit Kunstharzen gebunden, beispielsweise als Dämmungen in Wänden und Decken, oder als Isolierungen von Rohren anzutreffen. Aufgrund des vergleichsweise geringen Preises, einfacher Verarbeitung und großer Verbreitung sind KMF die meist eingesetzten Dämmstoffe. Ein Gefahrenpotential für die Nutzer besteht nur dann, wenn Fasern durch offene Anwendung (bzw. schlechte Abschottung) in die Innenraumluft gelangen können. Trifft dies zu, können Haut-, Augen- und Schleimhautreizungen- und bei alter Mineralwolle (s.u.) krebserzeugende Wirkungen entstehen.

Der Umgang mit KMF bei ASI- Arbeiten (Abriss, Sanierung, Instandhaltung) wurde in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 1998 neu geregelt. Alle bis zum Jahr 2000 eingebauten Mineralwollmaterialien („alte Mineralwolle“) sind nach TRGS 521 nicht frei vom Krebsverdacht bzw. gelten als krebserzeugend, so dass sie bei mechanischer Belastung krebserregende Faserstäube freisetzen können.

Für alte Mineralwolle (gemäß TRGS 521) sind bei ASI-Arbeiten die Schutzmaßnahmen nach TRGS 521 einzuhalten. Abfälle sind als besonders überwachungspflichtig eingestuft und somit im Begleitscheinverfahren zu entsorgen.



ausführliche weitere Informationen:

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